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ohne js Verschulden

См. также в других словарях:

  • Verschulden — Verschulden, verb. regul. act. 1. Mit Schulden, d.i. andern schuldigen Geldsummen, beladen. Cajus hat seine Güter sehr verschuldet. Am üblichsten ist es in dieser Bedeutung in dem Mittelworte. Verschuldet seyn, viele Schulden haben. Ein… …   Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart

  • verschulden — ver|schul|den [fɛɐ̯ ʃʊldn̩], verschuldete, verschuldet: 1. <tr.; hat in schuldhafter Weise bewirken, die Schuld für etwas tragen: den Unfall hatte er verschuldet; sie hat ihr Unglück selbst verschuldet. Syn.: schuld sein an, schuldig sein an,… …   Universal-Lexikon

  • Verschulden — Ver|schụl|den, das; s; ohne [sein] Verschulden …   Die deutsche Rechtschreibung

  • Verschulden — im Rechtssinn ein pflichtwidriges und zurechenbares Tun oder Unterlassen. V. erscheint in den Schuldformen ⇡ Vorsatz und ⇡ Fahrlässigkeit. Ein geschütztes Rechtsgut ist auch ohne V. des Verletzers gegen widerrechtliche Eingriffe durch den ⇡… …   Lexikon der Economics

  • Verschulden beim Vertragsschluss — Verletzung einer ⇡ Schutzpflicht (§ 241 II BGB) bei Aufnahme von Vertragsverhandlungen, Anbahnung eines Vertrags oder bei anderen geschäftlichen Kontakten (rechtsgeschäftsähnliches ⇡ Schuldverhältnis). Beispiele: (1) Abbruch von… …   Lexikon der Economics

  • Unfallfürsorge — Unfallfürsorge, als solche bezeichnet man in der Gesetzessprache im Deutschen Reich die besondere Fürsorge des Dienstherrn für die öffentlichen Beamten und ihre Hinterbliebenen in jenen Fällen, in denen der Beamte infolge eines im Dienst… …   Enzyklopädie des Eisenbahnwesens

  • unverschuldet — un|ver|schul|det [ ʊnfɛɐ̯ʃʊldət] <Adj.>: ohne eigenes Verschulden, ohne schuld zu sein: er ist unverschuldet in Not geraten. Syn.: ↑ unschuldig. * * * ụn|ver|schul|det 〈a. [ ′ ] Adj.〉 keine Schulden habend, keine Schuld tragend, unschuldig… …   Universal-Lexikon

  • Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall — Die Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall ist in Deutschland im Entgeltfortzahlungsgesetz (EntgFG auch EFZG) geregelt. Dieses Gesetz hat die früher geltenden unterschiedlichen Regelungen für Lohnempfänger (Arbeiter) und Gehaltsempfänger… …   Deutsch Wikipedia

  • Reisevertragsrecht: Rechtsschutz und richtiges Verhalten bei Reisemängeln —   Die Rechte von Touristen bei Pauschalreisen hat der Gesetzgeber mit dem Reisevertragsrecht vom 04. 05. 1979 im BGB geregelt. Es findet Anwendung auf die Rechtsbeziehungen zwischen dem Reiseveranstalter und dem Reisenden, sofern dem Reisenden… …   Universal-Lexikon

  • Amtshaftung — Inhaltsverzeichnis 1 Deutsches Recht 1.1 Systematik 1.2 Ansprüche auf Schadensersatz 1.3 Ansprüche auf Entschädigung 1.4 Ansprüche auf Folgenbeseitigung, Unterlassung und Erstattung …   Deutsch Wikipedia

  • Amtshaftungsrecht — Inhaltsverzeichnis 1 Deutsches Recht 1.1 Systematik 1.2 Ansprüche auf Schadensersatz 1.3 Ansprüche auf Entschädigung 1.4 Ansprüche auf Folgenbeseitigung, Unterlassung und Erstattung …   Deutsch Wikipedia

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